Hilfe in einem Strafrechtsfall in Polen
Anwaltliche Hilfe ab dem ersten Verdacht
Niemand ist davor geschützt, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu werden, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt zu bekommen oder gar verhaftet zu werden. Das gilt ganz besonders für Polen, wo strafrechtlich immer noch kommunistische Standards herrschen. Ein Paradebeispiel dafür ist die Untersuchungshaft in Polen. Die U-Haft wird in Polen landesweit so oft angeordnet und so lange aufrechterhalten, dass der Europarat Polen schon mehrmals kritisierte und feststellte, dass Polen in diesem Bereich die Europäische Menschenrechtskonvention nicht beachtet.
Auch deutsche Staatsbürger sind betroffen
Vor der Willkür der polnischen Justiz sind auch deutsche Staatsbürger nicht geschützt. Im Gegenteil – da nach polnischem Recht bei Ausländern meistens die sog. Fluchtgefahr zu bejahen ist, wird bei ihnen sofort die U-Haft angeordnet. Sollten Sie oder Ihre Familienangehörigen davon betroffen sein, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich jederzeit.
Begleitung ab dem Ermittlungsverfahren
Ich begleite den Mandanten eng im Rahmen eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens. Ich kenne alle Tricks, denen sich die polnische Polizei und die polnische Staatsanwaltschaft bedienen. Kontaktieren Sie mich ohne Zögern, wenn Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Es ist wichtig, dass Sie anwaltliche Hilfe bereits im Ermittlungsverfahren bekommen.
In letzter Zeit ist die polnische Staatsanwaltschaft verstärkt wegen Wirtschaftsstrafsachen tätig. Auch in diesem Bereich leiste ich Ihnen professionelle Hilfe.
Wann Sie sich melden sollten
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung spätestens wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Anklageschrift erhalten haben. Gehen Sie durch ein polnisches Strafverfahren nicht alleine durch. Ich achte darauf, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
Denken Sie daran, in Polen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Das darf gegen Sie nicht belastend gewertet werden. Machen Sie Einlassungen erst nachdem Sie die Angelegenheit mit dem Verteidiger besprochen haben.
Ihr Verteidiger in Polen
Ich unterstütze Sie gern während des gesamten Strafverfahrens und übernehme Ihre Verteidigung. Sprechen Sie mich ganz einfach an.
Themen in diesem Rechtsgebiet
Lassen Sie sich jetzt beraten
Ihre Daten werden DSGVO-konform behandelt.
Direkter Kontakt
02-972 Warschau
9 bis 17 Uhr