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Gerichtsverfahren in Polen

Als Kläger oder Beklagter vor polnischen Gerichten

Im polnischen Zivilverfahren zählt der erste Schriftsatz: Was dort fehlt, ist präkludiert. Ich vertrete Sie in allen Instanzen, landesweit.

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Sie haben Streit mit einem Unternehmen aus Polen, einem Dienstleister, einem Familienangehörigen oder einer anderen Person? Die gütliche Einigung ist fehlgeschlagen und Sie erwägen vielleicht, Klage in Polen zu erheben? Der polnische Warenempfänger will den Kaufpreis nicht bezahlen? Oder Sie sind selbst von Ihrem polnischen Vertragspartner aus unerklärlichen Gründen vor einem polnischen Gericht verklagt worden? Und Ihnen ist nun die Klage aus Polen zugestellt worden? 

Präklusion: Alle Beweise gehören in den ersten Schriftsatz

Wenn Sie in ein Gerichtsverfahren in Polen verwickelt sind, sollten Sie bestimmte nationale Verfahrensvorschriften kennen. Im Hinblick auf das Zivilverfahren in Polen sollten Sie vor allem wissen, dass Sie in dem ersten einzureichenden Schriftsatz, sei es Klage oder Klageerwiderung, sämtliche Beweise, Argumente und Angriffs- oder Verteidigungsmittel benennen sollten. Andernfalls sind sie präkludiert, d.h. sie dürfen später nicht mehr vorgebracht werden. Die Beachtung dieses Grundsatzes ist für die Wahrnehmung Ihrer Rechte in einem Gerichtsverfahren in Polen enorm wichtig. 

Der Instanzenzug im polnischen Zivilverfahren

Das polnische Zivilverfahren ist zweitinstanzlich. Es gibt in Polen Rayongerichte, die in Verfahren bis 75.000 PLN entscheiden. Bei einem darüber hinaus gehenden Streitwert sind Berufungsgerichte zuständig. Die Berufungsgerichte sind zweitinstanzliche Gerichte für die Urteile der Rayongerichte. Und die zweite Instanz für die Urteile der Berufungsgerichte wird von Appellationsgerichten wahrgenommen. Für krasse Verfahrensfehler steht das Rechtsmittel der Kassation (Revision) beim polnischen Obersten Gericht in Warschau zu. 

Vertretung in allen Instanzen und landesweit

Ich unterstütze Sie gern in allen gerichtlichen Instanzen und vor allen Gerichten in Polen. Wenn es prozesstaktisch günstiger und dabei auch zulässig ist, bringe ich den Streit vor ein deutsches Gericht. Sie profitieren von meiner jahrelangen Erfahrung in deutsch-polnischen Angelegenheiten. 

Ich vertrete Sie in sämtlichen prozessrechtlichen Angelegenheiten landesweit, in Warschau, in Krakau, in Posen, Danzig, Breslau, Kattowitz oder wo Sie mich auch sonst benötigen. 

Ihr Ansprechpartner für Gerichtsverfahren in Polen

Falls Sie Fragen im Hinblick auf ein Gerichtsverfahren in Polen haben, wenn Sie ein Beklagter sind, oder wenn Sie selbst gegen jemanden klagen wollen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir kurz! 

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