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Polnische GmbH

Gründung, Beratung und Haftung nach polnischem GmbH-Recht

Die polnische GmbH ist der deutschen nachgebildet – bei Haftung und Formalitäten unterscheidet sie sich jedoch deutlich. Wir gründen für Sie und übernehmen REGON, NIP und ZUS.

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Das Vorbild für die polnische GmbH war das deutsche Recht. Daher ist die polnische GmbH der deutschen GmbH in vielerlei Hinsicht ähnlich. Allerdings bestehen auch recht große Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen, vor allem sind die Haftungsfragen unterschiedlich ausgestaltet. 

Beratung und Gründung einschließlich aller Formalitäten

Wir beraten Sie gern in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten nach dem GmbH-Recht. Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer GmbH in Polen einschließlich Abwicklung sämtlicher hiermit einhergehender Formalitäten, wie Erlangung der polnischen statistischen REGON Nummer, der Anmeldung beim Finanzamt (Erlangung der Steuernummer NIP) und bei der Sozialversicherungsanstalt ZUS. 

Spezialisiert auf den deutsch-polnischen Rechtsverkehr

Wir sind eine auf den deutsch-polnischen Rechtsverkehr spezialisierte Kanzlei und daher berücksichtigen wir bei der Beratung die Unterschiede zwischen dem deutschen und polnischen Recht, bei Bedarf auch das EU-Recht. Wir erstellen für Sie polnische Gesellschafterverträge, Gesellschaftsbeschlüsse für ordentliche und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen und alle für das tagtägliche Geschäft erforderliche Unterlagen. Wir begleiten Sie bei der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen und bei der Erstellung von unterschriftsreifen Gesellschafterversammlungsunterlagen, wie Niederschriften. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Gestaltung von Geschäftsführerverträgen. 

Unsere Leistungen rund um die polnische GmbH

Gründen Sie eine GmbH in Polen sicher über einen deutsch-polnischen Rechtsanwalt: 

  • Beratung in Bezug auf die richtige Rechtsform im Vergleich zum deutschen Recht
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen in polnischer und deutscher Sprache und Anpassung der deutschen Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen an das polnische Recht
  • Verhandlung und Erstellen von Geschäftsführerverträgen
  • Wahrnehmung des Notartermins zur GmbH-Gründung bei einem polnischen Notar
  • Anmeldung der GmbH zur Eintragung bei dem polnischen Handelsregister
  • Eröffnung eines Bankkontos in Polen
  • Beratung zu Haftungsfragen der Vertretungsorgane und der Gesellschafter in Polen
  • Beratung und Vertretung bei allen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft
  • Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen
  • Sitzverlegung der polnischen GmbH, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.

Ihr Ansprechpartner für die polnische GmbH

Wir vermitteln für Sie auch ein deutschsprachiges Steuer- und Buchhaltungsbüro in Polen. 

Ich unterstütze Sie gern sowohl bei der Vorbereitung der Gründung als auch bei der Durchführung sämtlicher Gründungsformalitäten. Sprechen Sie mich ganz einfach an.

Lassen Sie sich jetzt beraten

Wir prüfen Ihr Anliegen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, verständlich und ohne Umwege.
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02-972 Warschau
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Wir antworten auf Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek – spezialisiert auf den deutsch-polnischen Rechtsverkehr.

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