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Beratung Arbeitsrecht in Polen

Deutsch-polnische Kanzlei für Ihre Mitarbeiter in Polen

Wer in Polen eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung gründet, muss polnische Mitarbeiter beschäftigen. Wir begleiten das Arbeitsverhältnis von der Einstellung bis zum Arbeitsgericht.

Jedes deutsche Unternehmen, das in Polen eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung gründet, muss polnische Mitarbeiter beschäftigen. Damit gehen vielerlei Probleme einher. Wir beraten Sie als eine klassische deutsch-polnische Anwaltskanzlei zu allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis: 

Unsere Leistungen rund um das Arbeitsverhältnis

– Entsendung deutscher Mitarbeiter nach Polen
– Steuerliche Fragen bei der Entsendung nach Polen
– Anstellung von Geschäftsführern
– Wahl des richtigen Arbeitsvertrages und dessen Erstellung
– Beachtung aller Einzelheiten bei dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis
– Klärung der Fragen aus dem Bereich des Sozialversicherungsrechts
– Führung der Personalakte
– Klärung der Gewerkschaftsfragen im Betrieb
– Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis
– Kündigungen des Arbeitsvertrages
– Arbeitsverträgen bei Betriebsübernahmen
– Vertretung vor polnischen Arbeitsgerichten 

Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht in Polen

Wenn Sie Fragen zum polnischen Arbeitsrecht haben oder einen polnischen Mitarbeiter anstellen möchten, zögern Sie bei Zweifeln nicht, mich unverbindlichen zu kontaktieren.

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Wir prüfen Ihr Anliegen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, verständlich und ohne Umwege.
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ul. Ledóchowskiej 5E/2
02-972 Warschau
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9 bis 17 Uhr
Antwortzeit
Wir antworten auf Ihre Anfrage in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek – spezialisiert auf den deutsch-polnischen Rechtsverkehr.

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Terminvereinbarung nach telefonischer Absprache