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Europäisches Nachlasszeugnis in Polen

EU-Zeugnis oder polnischer Erbschein?

Seit Herbst 2015 genügt das Verfahren am letzten Wohnsitz des Erblassers. Für polnische Gerichte ist das noch Neuland – und steuerlich nicht immer die beste Wahl.

Im Herbst 2015 wurde das sog. Europäische Nachlasszeugnis eingeführt. Seitdem besteht die Möglichkeit, die Erbformalitäten vor dem Nachlassgericht des Staates durchzuführen, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn also der Erblasser zuletzt in Deutschland wohnte, kann das Erbverfahren vor einem deutschen Gericht auch dann durchgeführt werden, wenn der Erblasser Besitztümer in Polen hatte. 

Wie polnische Behörden damit umgehen

Die polnischen Behörden, inklusive Grundbuchämter, haben dann das in Deutschland erlassene Nachlasszeugnis zu beachten. Momentan ist dieser Bereich für die polnischen Gerichte und Grundbuchämter noch Neuland und es gibt keine Erfahrungswerte, wie sie das Europäische Nachlasszeugnis behandeln und mit welchen Schwierigkeiten Grundbucheintragungen auf Grund eines deutschen Nachlasszeugnisses verbunden sind. 

Wann der polnische Erbschein die bessere Wahl ist

Zu beachten ist aber auch, dass es aus steuerlichen Gründen oft von Vorteil sein kann, kein europäisches Nachlasszeugnis zu beantragen, sondern so wie in den Altfällen vorzugehen und den polnischen Erbschein zu erlangen. 

Ihr Ansprechpartner für das Nachlasszeugnis

Falls Sie Fragen zu einem Nachlass in Polen haben oder ein deutsch-polnisches Erbverfahren durchführen möchten, sprechen Sie mich an.

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