Polnisches Erbrecht: grenzübergreifende Beratung und Umsetzung
Erbfälle zwischen Deutschland und Polen
Ein grenzüberschreitender Erbfall wirft häufig besondere rechtliche Fragen auf. Das gilt insbesondere dann, wenn Familienangehörige in verschiedenen Ländern leben und sterben oder sich Vermögen in Deutschland und Polen befindet.
Als deutsch-polnische Kanzlei beraten und unterstützen wir Sie in allen Fragen des Erbrechts beider Länder. Dabei begleiten wir Sie sowohl bei der Klärung der rechtlichen Fragen als auch bei der Durchführung der erforderlichen Erbformalitäten.
Unsere Leistungen
Wir unterstützen Sie gern sowohl bei der Klärung von Nachlassfragen als auch bei der Durchführung sämtlicher Erbformalitäten. Wenn Sie einen Anwalt für polnisches Erbrecht benötigen oder Fragen zu einem deutsch-polnischen Erbfall haben, sprechen Sie uns gern an.
Zu unseren Dienstleistungen im deutsch-polnischen Erbrecht gehören:
Anwendbares Erbrecht und Gestaltung der Erbfolge
- Beratung im Hinblick auf das anwendbare Erbrecht
- Planung und Gestaltung der Erbfolge durch Testamente
Erbfälle und Nachlassverfahren in Polen und Deutschland
- Abwicklung von Erbfällen in Polen
- Beratung im Hinblick auf die Erbausschlagung in Polen
- Durchführung von Nachlassverfahren in Polen und in Deutschland
- Erlangung von Erbscheinen in Polen oder in Deutschland
Vertretung von Erben und Durchsetzung von Ansprüchen
- gerichtliche Vertretung von Erben
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilansprüchen, Vertretung von Pflichtteilberechtigten
Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung in Polen
- Planung und Abwicklung deutsch-polnischer Unternehmensnachfolgen
Steuerrechtliche Fragen im Erbfall
- steuerrechtliche Klärung der Erbfälle, insbesondere die Erlangung von Befreiungen von der Erbschaftsteuer
Hintergrund von deutsch-polnischem Erbrecht
Die Migrationsprozesse zwischen Polen und Deutschland waren in den letzten 70 Jahren sehr intensiv. Erst einmal kam es nach dem II. Weltkrieg zur Verschiebung der Grenzen, in deren Folge Millionen von Menschen von einem Land in das andere übergesiedelt sind. Dieser Prozess dauerte bis in die 70er-Jahre hinein.
Dann kam eine große Migrationswelle in den 80ern. Damals haben ca. eine Million deutscher Nachfahren Polen verlassen und sind nach Deutschland gekommen. Die letzte Welle intensiver Bevölkerungswanderung setzte mit dem EU-Beitritt Polens im Jahre 2004 ein. Seitdem haben viele das Land gewechselt, wobei nicht nur Polen nach Deutschland, sondern auch viele Deutsche nach Polen ausgewandert sind – die in Polen lebenden Deutschen stellen die zweitstärkste Gruppe ausländischer Bürger dar.
Diese Migrationsprozesse haben dazu geführt, dass die einzelnen Mitglieder einer Familie in zwei verschiedenen Ländern leben und sterben. Diese Fälle müssen dann erbmäßig aufgearbeitet werden. Wir beraten Sie als eine klassische deutsch-polnische Kanzlei in allen Fragen zum deutschen und polnischen Erbrecht.
Weitere Informationen
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