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Steuerliche deutsch-polnische Beratung

Investieren, entsenden, liefern – steuerlich begleitet

Wer in Polen investiert oder Mitarbeiter entsendet, trifft auf das Doppelbesteuerungsabkommen. Wir klären, in welchem Land Ihre Steuer günstiger ausfällt.

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Wenn Sie in Polen zu investieren beabsichtigen, werden Sie mit polnischem Steuerrecht und den Fragen des Deutsch-Polnischen Doppelbesteuerungsabkommens konfrontiert. Als eine klassische deutsch-polnische Anwaltskanzlei beraten wir Sie gern in diesem Zusammenhang. 

Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften

Bei grenzüberschreitenden Geschäften sind die Fragen der Umsatzsteuer im Rahmen der sog. innergemeinschaftlichen Transaktionen von Belang. Falls Sie Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

Entsendung nach Polen: Wo Sie günstiger besteuert werden

Wir sind behilflich auch im Hinblick auf Klärung sämtlicher Steuerfragen, wenn Sie als Geschäftsführer oder sonstiger Mitarbeiter nach Polen entsandt werden. Wir beraten Sie dazu, in welchem Land Ihre Steuer günstiger ausfällt. 

Ihr Ansprechpartner für deutsch-polnische Steuerfragen

Falls Sie Fragen im Hinblick auf die Steuern in Polen oder die Besteuerung Ihrer Firma vorab prüfen möchten, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir kurz.

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Wir prüfen Ihr Anliegen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, verständlich und ohne Umwege.
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Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek – spezialisiert auf den deutsch-polnischen Rechtsverkehr.

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