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Gesellschaftsrecht Polen: Rechtsberatung und Vertretung

Gründung, Umstrukturierung und M&A in Polen

Von der Sp. z o.o. bis zur grenzüberschreitenden Verschmelzung: Wir begleiten deutsche Unternehmen und Gesellschafter im polnischen Gesellschaftsrecht – auch vor Ort in Warschau.

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Sie planen die Gründung eines Unternehmens in Polen, sind an einer polnischen Gesellschaft beteiligt oder benötigen Unterstützung bei einer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit? Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der rechtlichen Gestaltung und bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Die Kommunikation erfolgt unkompliziert über moderne Kommunikationswege wie per Telefonkonferenz und E-Mails sowie traditionell per Scan, Fax oder Post. Sie finden uns aber auch vor Ort in Warschau im Stadtteil Wilanow.

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Leistungen im polnischen Gesellschaftsrecht

Wir beraten deutsche Unternehmen, Gesellschafter und ausländische Investoren bei gesellschaftsrechtlichen Fragen mit Bezug zu Polen. Das umfasst insbesondere die Gründung und laufende Betreuung polnischer Gesellschaften, die Beratung deutscher Muttergesellschaften mit polnischer Tochtergesellschaften sowie Umstrukturierungen, Fusionen, Unternehmenskäufe und gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen.

Sprechen Sie uns gern in jedem Falle an, wir finden gemeinsam heraus, wie wir Sie unterstützen können. Beispielsweise mit den folgenden Leistungen des Gesellschaftsrechts:

Gesellschaftsgründung und Gesellschaftsformen in Polen

  • Beratung zum Kapital- und Personengesellschaftsrecht in Polen, wie Spółka akcyjna. S.A., Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Sp. z o.o., Spółka komandytowa Sp.k., spółka jawna sp. j.(AG, GmbH, KG, oHG)
  • Rechtsberatung zur Gründung in Polen im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Gesellschaftsgründung mit Alternative der Gründung einer Repräsentanz oder einer Zweigniederlassung

Gesellschafter- und Aktionärsrecht

  • Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen und Erstellen der Niederschriften von ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen
  • Erstellen von Beschlüssen der Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen in Polen
  • Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen in Polen, insbesondere zwischen Gesellschaftern oder zwischen einem ausländischen Gesellschafter und der polnischen Gesellschaft

Gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und M&A

Kartell- und Wettbewerbsrecht

  • Vertretung vor der polnischen Kartellbehörde
  • Prüfung von Wettbewerbsbeschränkungen, Marktbeherrschung, der Zusammenschlüsse von Unternehmen
  • Beratung im Kartellrecht

Auflösung und Liquidation von Gesellschaften in Polen

  • Durchführung von Gesellschaftsauflösungen und -liquidationen

Internationales Gesellschaftsrecht

  • Klärung von Rechtsfragen im internationalen Gesellschaftsrecht
  • Gestaltung von der deutschen Muttergesellschaft zustehenden gesellschaftsrechtlichen Kontrollmaßnahmen über die polnische Tochtergesellschaft

Besonderheiten des polnischen Gesellschaftsrechts

Polnisches Gesellschaftsrecht ist überwiegend in dem Gesetz über die Handelsgesellschaften geregelt (HGG), das Anfang der 90er Jahre verabschiedet worden ist. Davor galten in Polen gesellschaftsrechtliche Gesetze aus der 20er Jahren. Sie galten aber nur auf dem Papier. Denn in dem kommunistischen Regime gab es kaum private Gesellschaften. Daher konnte man bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes in den 90ern auf keinerlei Erfahrungswerte zurückgreifen.

Das aktuelle polnische Gesellschaftsrecht ist daher – im Vergleich zum deutschen Gesellschaftsrecht – noch nicht so ausgereift. Das hat viele Nach- aber auch einige Vorteile. Denn z.B. nicht so stark sind in Polen die Rechte der Minderheitsaktionäre im Aktienrecht ausgebildet – die in Deutschland mittlerweile ausgeufert sind und dazu geführt haben, dass es sehr viele sog. Berufsaktionäre gibt, welche nur eine Aktie besitzen und mit Hilfe dieser Aktie ihr Unwesen zu Ungunsten des Gesellschaft treiben.

Aber ansonsten bildet das polnische Gesellschaftsrecht ein gut funktionierendes System, das sowohl die Gründung von verschiedenen Gesellschaftsformen als auch Fusionen, Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften, sämtliche Veräußerungen als Share Deal oder als Asset Deal und schließlich auch eine geregelte Beendigung der gewerblichen Tätigkeit ermöglicht.

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Wir prüfen Ihr Anliegen im deutsch-polnischen Rechtsverkehr und sagen Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, verständlich und ohne Umwege.
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